Kirchenvorstände konstituierten sich

08.12.2018

Nach den Kirchenvorstandswahlen am 17. und 18. November konstituierten sich in dieser Woche die Kirchenvorstände unserer drei Pfarreien. Dabei wurden Aufgabenbereiche und Delegationen abgestimmt und aktuelle Themen beraten.

Da die Kirchengemeinden rechtlich selbständig sind, gibt es in jeder Pfarrei als Organ der Vermögensverwaltung einen Kirchenvorstand. Er ist ein Verwaltungsgremium der Pfarrei, das in der jetzigen Zusammensetzung am 17. und 18. November gewählt wurde. Nachdem alle Einspruchsfristen abgewartet wurden, trafen die Kirchenvorstände unserer drei Pfarreien in dieser Woche zu ihren konstituierenden Sitzungen zusammen. Dabei wurden Aufgabenbereiche und Delegationen abgestimmt und aktuelle Themen beraten.

Im Rahmen des gesetzlichen Auftrages zur Vermögensverwaltung besteht die Aufgabe des Kirchenvorstandes - neben der Aufstellung des Haushaltsplans und der Verabschiedung der Jahresrechnung - insbesondere in der aktiven Mitsorge und Mitarbeit für die Einrichtungen  der Gemeinde (z.B. Kirche, Kindergarten, Gemeindehaus bzw. -zentrum, Friedhof, ...) sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchengemeinde.

So gibt es in fast allen Gemeinden beispielsweise einen Bauausschuss, einen Finanzausschuss und einen Personalausschuss. Auch Sicherheitsbeauftragte haben eine wichtige Funktion für die Gemeinden. Wo die Kirchengemeinde einen katholischen Friedhof unterhält, gibt es zudem einen Friedhofsausschuss. Darüber hinaus werden Mitglieder zur Vertretung des Kirchenvorstandes in verschiedene Gremien delegiert, wie z.B. in die Vertreterversammlung des Gemeindeverbandes, die Pfarrgemeinderäte und die Kindergartenräte, Vorsitzender aller drei Kirchenvorstände ist Pfarrer Hubert Werning. Daneben gibt es aber auch jeweils einen Geschäftsführer bzw. stellvertretenden Vorsitzenden.

Eine Übersicht über die jeweiligen Kirchenvorstände finden Sie nachfolgend:

Die Kirchenvorstände konstituierten sich.
 

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