Da die Kirchengemeinden rechtlich selbständig
sind, gibt es in jeder Pfarrei als Organ der Vermögensverwaltung einen
Kirchenvorstand.
Für das
Budget des Pastoralverbundes ist ein Finanzausschuss zuständig, der aus jeweils
einem Mitglied der Kirchenvorstände und dem Pastoralverbundsleiter besteht. Ein
Mitglied des Pastoralverbundsrates nimmt beratend teil.
Der Kirchenvorstand (KV) ist ein demokratisch gewähltes Verwaltungsgremium der Pfarrei. Im Rahmen des gesetzlichen Auftrages zur Vermögensverwaltung besteht seine Aufgabe - neben der Aufstellung des Haushaltsplans und der Verabschiedung der Jahresrechnung - insbesondere in der aktiven Mitsorge und Mitarbeit für die Einrichtungen der Gemeinde (z.B. Kirche, Gemeindehaus, Friedhof, ...) sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchengemeinde.
Pastoralverbund Dortmunder Nord-Westen
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